Der demokratische Impuls in seiner heutigen modernen Bedeutung kam Anfang des 19. Jahrhunderts durch die französische Revolution in die Welt. Heute empfinden wir die westlichen parlamentarischen Systeme als Verwirklichung von Demokratie an sich.

Dabei standen sich bereits in der französischen Revolution zwei Strömungen gegenüber. Nach Montesquieus Idee von der Gewaltenteilung (Legislative, Exekutive, Judikative) geht die eine Strömung davon aus, dass die Volkssouveränität auf die Wahl einer Volksvertretung beschränkt ist (Parlamentarismus). Es gäbe keine Möglichkeiten, dass die Staatsgewalt durch die Gesamtbürgerschaft direkt ausgeübt wird. Die auf Rousseau zurückgehende Strömung geht davon aus, dass die Volkssouveränität ihrem Wesen nach unveräußerlich ist. Sie muss sich auch und vor allem auf die Gesetzgebung erstrecken (Legislative). Nur Aufgaben der Regierung (Exekutive) und Rechtssprechung (Judikative) werden durch bevollmächtigte Personen wahrgenommen.

Heute zeigt sich, dass der Parlamentarismus aus sich heraus keine ausreichende Legitimation mehr für die Gestaltung der Zukunftsaufgaben entwickeln kann und durch die Direkte Demokratie ergänzt werden muss. Jeder Bürger muss jederzeit in der Lage sein, über einen Prozess der dreistufigen Volksgesetzgebung – bzw. Bürgergesetzgebung in der EU – direkt und verbindlich in die Gestaltung der Zukunft einzugreifen. Nur dadurch erhalten auch die durch Parlamente beschlossenen Gesetze ihre Legitimation. Dies gilt vor allem für die großen alle betreffenden Grundfragen gesellschaftlicher Gestaltung wie die Einführung eines Bedingungslosen Grundeinkommens.